(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Agentur mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Die Agentur schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit die Agentur als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
(1) Die Agentur erbringt für den Kunden je nach Auftrag standardisierte oder individuelle, onlinebasierte individuelle Marketing-, Design- und Entwicklungsdienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur keinen konkreten Erfolg (z. B. Rankings, Leads oder Umsätze), sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Die AGENTUR übernimmt keine Garantie für bestimmte Positionierungen in Suchmaschinen, Traffic-Zuwächse oder sonstige messbare Erfolge. Empfehlungen und Maßnahmen beruhen auf Erfahrungswerten und Marktstandards, jedoch ohne Erfolgsversprechen.
(3) Die Agentur bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Die rechtliche Prüfung von Inhalten, Impressen, Datenschutzerklärungen oder Cookie-Bannern obliegt dem Kunden oder dessen Rechtsberater.
(4) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/Werbemaßnahme durch die Agentur vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(5) Der Kunde hat alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgerecht zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Agentur, bleibt der Vergütungsanspruch von der Agentur unberührt.
(6) Es besteht ein Anspruch auf maximal zwei Korrekturschleifen je beauftragtem Entwurf. Weitere Revisionen gelten als Mehraufwand und werden gesondert berechnet.
(7) In Bezug auf die von der Agentur zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht die Agentur ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(1) Der Vertragsschluss zwischen der Agentur und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
(1) Die Preise, die von der Agentur angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung erfolgt sofort nach Rechnungserhalt, sofern nicht anders im Angebot geregelt. Die Vergütung der Dienste von der Agentur ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von der Agentur ist anders lautend. Eine der Agentur erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird, hat der Kunde der Agentur nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Es ist folgendes Muster vom Kunden zu benutzen:
Digitale Erfolgsschmiede vertreten durch Janine Schiffer, Anton-Heinen-Straße 3, 41844 Wegberg und deren Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN: (bitte eintragen) mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Digitale Erfolgsschmiede vertreten durch Janine Schiffer, Anton-Heinen-Straße 3, 41844 Wegberg und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN
Ort, Datum: _______
Unterschrift des Kontoinhabers: _______
(4) Die Agentur stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Agentur zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Die Agentur ist ebenfalls berechtigt, fällige Forderungen auch von Drittanbietern (Digistore24, Copecart, PayPal, etc.) einziehen zu lassen.
(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Innerhalb dieser besteht kein Kündigungsrecht. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 3 Monate.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(4) Freie Kündigungsrechte innerhalb der Laufzeit sind ausgeschlossen.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Agentur beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Agentur eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der Agentur vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die Agentur sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Agentur in Verzug, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Agentur wird die gesamte Vergütung unverzüglich als Schadensersatz geltend machen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(1) Sofern die Agentur im Auftrag des Kunden Domains registriert oder Hosting vermittelt, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden.
(2) Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, Sperrungen oder Datenverluste bei Drittanbietern.
(3) Ohne gesonderten Wartungsvertrag ist der Kunde für Updates, Backups und Sicherheitsmaßnahmen selbst verantwortlich.
(1) Die Agentur wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Hinzuziehung von Subunternehmern ist zulässig.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass die Agentur bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird die Agentur innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft, über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist der Kunde für Verzögerungen verantwortlich, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
(1) Der Kunde gewährleistet, dass die Agentur überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Die Agentur wird von jeglicher Haftung freigestellt.
(2) Werden Stockmaterialien, Templates oder Plugins verwendet, richtet sich deren Nutzung nach den Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bedingungen.
(1) Sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte an allen von der Agentur erbrachten Leistungen verbleiben bei der Agentur oder dem jeweiligen Rechteinhaber, außer es ist im Hauptvertrag explizit etwas anderes vereinbart.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht, sofern vollständig bezahlt, in Bezug auf die von der Agentur erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der Agentur für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(3) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Agentur nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die Agentur über.
(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(1) Die Agentur haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Agentur nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet die Agentur nicht.
(4) Werbekonten, Business Manager und Social Media-Zugänge verbleiben im Eigentum des Kunden. Die AGENTUR übernimmt keine Haftung für Sperrungen, Einschränkungen oder Richtlinienverstöße seitens der Plattformen.
(5) Für Vorschauen, Testsysteme und Staging-Umgebungen übernimmt die AGENTUR keine Haftung für unerwünschte Sichtbarkeit oder indexierte Inhalte. Der Kunde verpflichtet sich, keine scharfen Daten (z. B. personenbezogene Daten echter Kunden) in Testumgebungen zu verwenden.
Der Kunde ist verpflichtet, das gelieferte Design / die entwickelte Website binnen 10 Werktagen abzunehmen oder Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt das Werk als abgenommen. Nach der Abnahme sind Änderungswünsche nur gegen zusätzliche Vergütung möglich.
Nach Übergabe der Website obliegt dem Kunden die Pflege und Wartung der Inhalte, Plugins und Sicherheitsmaßnahmen. Soweit keine gesonderte Wartungsvereinbarung geschlossen wurde, übernimmt die Agentur keine Verantwortung für spätere Funktionsstörungen, Sicherheitslücken oder Inkompatibilitäten nach Beendigung der angebotenen Servicefrist von 30 Tagen nach Übergabe.
Die Agentur ist berechtigt, das Projekt sowie den Namen und das Logo des Kunden als Referenz im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an die Agentur die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Erhält die Agentur Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder auf personenbezogene Daten von dessen Kunden oder Mitarbeitern, so handelt sie im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall schließen die Parteien einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.
(3) Der Kunde stellt die Agentur von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, die Agentur hat diese Verstöße zu verantworten.
(4) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(5) Sofern die Agentur dem Kunden Zugang zu Tools, Plattformen oder Systemen gewährt (z. B. für Kampagnenverwaltung, Hosting, CRM, CMS oder Webanalyse), ist der Kunde verpflichtet, diese Zugangsdaten sicher aufzubewahren und unbefugten Dritten keinen Zugriff zu ermöglichen. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche datenschutzrechtlich relevanten Einwilligungen seiner Kunden, Nutzer oder sonstiger Betroffener einzuholen, sofern dies zur Nutzung der durch die Agentur bereitgestellten Leistungen (z. B. beim Betrieb einer Website, bei der Durchführung von Kampagnen oder beim Einsatz von Tracking-Technologien) erforderlich ist. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass notwendige Cookie-Banner, Datenschutzerklärungen oder Einwilligungsmechanismen datenschutzkonform eingebunden sind.
(7) Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr überlassenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und diese ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist (z. B. an Subunternehmer, Hostinganbieter oder technische Dienstleister), oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(8) Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus. Davon unberührt bleibt die Pflicht zur Aufbewahrung handels- und steuerrechtlich relevanter Unterlagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von der Agentur maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
Stand Juli 2025